Personenstandsgesetz

Familiennamen sind kein Geheimnis. Ein Blick ins Telefonbuch reicht, um einige Namen zu finden. Für die Vergangenheit sind sie in den Matrikel über Geburten, Trauungen und Sterbefälle. Sie sind für jedermann zugänglich und für jeden Ahnenforscher eine der wichtigsten Quellen. Jedoch gibt es dafür Grenzen für das Zeitfenster.

 

Im  Personenstandsgesetz für Österreich sind in § 52 Absatz 5 drei Sperrfristen geregelt:

  • für Geburten  100 Jahre,
  • für Trauungen  75 Jahre,
  • für Sterbeeinträge  30 Jahre.

(Inkrafttreten:  25.05.2018)